Lizenzen

Aufgrund der zahlreichen Anfragen gibt es nun eine Lizenz für Verkäufer, die es handwerklichen Kleinstunternehmen unter bestimmten Bedingungen erlaubt nach unseren Anleitungen gearbeitete Sachen zu verkaufen und die Anleitungen für ehrenamtliche Zwecke zu nutzen.  Bitte lies dir diese Lizenz genau durch, da sie eine Ergänzung unserer Nutzungsbedingungen darstellt.

25.3.2018: Ergänzungen zur Nutzung der Lizenzvereinbarung für ehrenamtliche Zwecke.

Lizenzvereinbarung

Die folgende Lizenzvereinbarung wird zwischen dem Lizenzgeber (Inhaber der Seite ribbelmonster.de siehe Impressum) und dem Lizenznehmer geschlossen.

Lizenzgegenstand

Gegenstand dieser Lizenz sind mit Hilfe der Anleitungen auf dieser Seite (ribbelmonster.de) hergestellte Sachen (folgend Produkte genannt), jedoch nicht die Anleitungen selbst (siehe Copyright). Die Lizenzvereinbarung ermöglicht dem Lizenznehmer die Nutzung der Anleitungen über die Beschränkungen des Geschmacksmusterschutzes und Wettbewerbsrechtes hinaus. Eine Nutzung der Anleitungen über die Beschränkungen des Urheberrechtes hinaus ist dabei kein Bestandteil der Lizenzvereinbarung.

Nutzungsbedingungen

Der Lizenznehmer ist selbst Hersteller und Verkäufer der Produkte oder verwendet die Produkte für ehrenamtliche Zwecke und übergibt diese selbst an Bedürftige oder entsprechende Vereine und Hilfsorganisationen, ohne dafür ein Entgelt oder eine sonstige Leistung zu erhalten. Weiterhin betreibt der Lizenznehmer keine Massenproduktion, sondern ein handwerkliches Kleinstunternehmen bzw. stellt diese im privaten Rahmen in seiner Freizeit her. Dabei stellt der Lizenznehmer die Produkte selbst weitestgehend von Hand her und verwendet dazu nur für den privaten Haushalt gebräuchliche Hilfsmittel bzw. Maschinen und keine industriellen Produktionsmittel, die für eine Massenproduktion ausgelegt sind. Der Lizenznehmer verpflichtet sich keine Angestellten oder Dritten zur Herstellung von Produkten, deren Teilen, deren Vertrieb oder Verkauf heranzuziehen, darf jedoch benötigte Materialien, wie in den Materialangaben der Anleitungen beschrieben, von Dritten beziehen. Durch diese Einschränkungen wird eine Massenproduktion ausgeschlossen, weshalb eine Auflage entfällt, das heißt der Lizenznehmer darf so viele Produkte nach unseren Anleitungen fertigen, wie er kann, möchte und schafft.

Dem Lizenznehmer wird gestattet die Anleitungen (Texte und Fotos) zur Herstellung seiner Produkte zu nutzen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich jedoch weiterhin das Urheberrecht der Anleitungen (Texte und Fotos) zu achten. Es ist ihm nicht gestattet die Anleitungen selbst (Texte oder Fotos) oder Teile davon im Sinne des Urheberrechts zu kopieren, zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu verkaufen oder zu verändern.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich beim Vertrieb und Verkauf seiner Produkte direkt in dessen Beschreibung auf den Ursprung der Anleitung hinzuweisen. Dies geschieht im direkten Verkauf durch einen Aufsteller und im Onlineverkauf innerhalb der Produktbeschreibung mit dem Hinweis „Handgemacht mit freundlicher Genehmigung nach einem Design von Ribbelmonster.de„. Dies gilt auch für die Nutzung der Anleitungen zur Herstellung von Produkten für ehrenamtliche Zwecke in den Veröffentlichungen der Arbeit in Printmedien oder Onlinemedien, auch wenn diese Veröffentlichungen durch Dritte getätigt werden.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich die Anleitungen nur so zu nutzen, das dem Lizenzgeber daraus kein Nachteil entsteht. Insbesondere die Nutzung der Anleitungen in Verbindung mit rechtswidrigen oder rufschädigenden Inhalten (zB. Gewalt, Gewaltverherrlichung, Pornographie etc.) ist durch den Lizenznehmer auszuschließen.

Haftungsausschluss

Wir haften nicht für etwaige Schäden, welche dem Lizenznehmer oder Dritten aus der Nutzung oder Nicht-Nutzung der Lizenzvereinbarung durch den entsprechendem Lizenznehmer entstehen könnten oder entstanden sind.

Der Lizenznehmer ist selbst dafür verantwortlich seine Tätigkeit im gesetzlichen Rahmen seines Landes durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen das wahrscheinlich die Anmeldung eines Gewerbes, mit allen daraus resultierenden weiteren Verpflichtungen, nötig sein wird. Auch beim Verkauf oder der Weitergabe im Rahmen gemeinnütziger Zwecke, Vereine, Hilfsorganisationen oder auf Flohmärkten sind dazu die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere ist der Lizenznehmer selbst dafür verantwortlich etwaige mit Hilfe dieser Lizenzvereinbarung erwirtschaftete Gewinne, insbesondere durch den Verkauf von Produkten, entsprechend der gesetzlichen Vorschriften seines Landes, steuerlich geltend zu machen.

Der Lizenznehmer ist selbst dafür verantwortlich mit seinen Produkten keine Rechte Dritter, insbesondere Marken oder Geschmacksmuster zu verletzten, diese zu prüfen und haftet gegebenenfalls selbst für daraus entstandene Rechtsansprüche. Produkte die zufällig oder beabsichtigt bekannten Marken oder Markenprodukten ähnlich sehen oder aus Anleitungen für „Fanart“ (zB. bekannte Charaktere, wie Hello Kitty, Mini Maus, etc.) entstanden sind dürfen nicht verkauft werden, da damit die Rechte Dritter (Markeninhaber, Rechteinhaber) verletzt würden.

Der Lizenznehmer ist selbst verantwortlich alle nötigen Bestimmungen der Produktsicherheit einzuhalten und eventuell entsprechende Produkttests durchzuführen, wie es beispielsweise bei Spielzeugen der Fall ist.

Lizenzgebühren

Für die Nutzung dieser Lizenzvereinbarung entstehen dem Lizenznehmer keine Lizenzgebühren.

Vertragslaufzeit

Der Lizenzvertrag beginnt mit der Nutzung durch den Lizenznehmer ohne das es einer schriftlichen Vertragsausfertigung bedarf, als Nachweis gilt die aktuelle Ausführung dieser Lizenzvereinbarung.

Die Lizenzvereinbarung gilt so lange, wie diese Vereinbarung (Lizenz für Verkäufer) auf dieser Seite (ribbelmonster.de) öffentlich zugänglich ist.

Wir behalten uns vor diese Lizenzvereinbarung jederzeit unangekündigt zu ändern oder aufzuheben, wozu es keinem Einverständnis des Lizenznehmers bedarf. Der Lizenznehmer hat in regelmäßigen Abständen (monatlich) zu prüfen, ob die Lizenzvereinbarung aufgehoben oder verändert wurde.

Ergänzungen

Sollte die Lizenzvereinbarung oder Teile davon rechtlich unwirksam sein, sind diese durch eine sinngemäße Ausführungen zu ersetzen.

Im Streitfall wird als Gerichtsstand der Heimatort des Lizenzgebers (Inhaber der Seite ribbelmonster.de siehe Impressum) vereinbart.

Neben dieser Lizenzvereinbarung bestehen keine mündlichen Nebenabreden.

Die Lizenzvereinbarung ersetzt automatisch alle bisherigen sinngemäßen Vereinbarungen, welche anderweitig schriftlich vereinbart wurden.


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